dc.contributor.advisor | Karamuk, Gümeç | |
dc.contributor.author | Dekli, Celal | |
dc.date.accessioned | 2020-12-29T18:16:28Z | |
dc.date.available | 2020-12-29T18:16:28Z | |
dc.date.submitted | 1996 | |
dc.date.issued | 2018-08-06 | |
dc.identifier.uri | https://acikbilim.yok.gov.tr/handle/20.500.12812/471636 | |
dc.description.abstract | Ill ZUSAMMENFASSUNG Im Abendland wurde die Auffassung vom Rechtsstaat im Rahmen des liberalen politischen Denkens, das als Gegenwirkung gegen die absolutistischen Regierungsformen entstanden war, theoretisch formuliert und im 17. und 18. Jahrhundert gegen Gewalt- und Willkurherrschaften in England (1688), Nordamerika (1776) und Frankreich (1789) verwirklicht. Was in diesem Sinne das politische Denken und die Ereignisse im 19. Jahrhundert beeinflusste, waren die Franz ösisehe Revolution und die Erklârung der Menschen- und Bürgerrechte. Die Grundlagen des Rechtsstaates wurden im Westen im Europa, das auf den Trümmern des supranationalen Römischen Reiches entstanden war, seit dem Konflikt zwischen Kaiser und Papst errichtet und mit der fortschreitenden Verweltlichung und Demokratisierung des Staates, der Politik, der Gesellschaft und der einzelnen Person im Verlauf der Renaissance, der Reformation und der Aufklârung gefestigt, wobei der Rechtsstaat vom Nebeneinander mehrerer Rechtsördnungen des Lehnsstaates über die allumfassende Gesetzgebung des Absolutismus erreicht wurde. Indem der Liberalism us, der sich im 17. Jahrhundert zu entwickeln begann, die Entstehung des Staates und der Gesellschaft auf das Individuum zurückführte, verwandelte er den Staat in eine Einrichtung, die um des Menschen willen da war, und erfüllte das aus früheren Zeitaltern übertragene Naturrecht mit neuem Inhalt. In der Zeitspanne von der zweiten Hâlfte des 17. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts trennten sich allmâhlich Staat und Gesellschaft auf der Grundlage der persönlichen Rechte und Freiheiten, und es wurde versucht, den Staatsapparat rechtlich einzuschrânken.IV Obschon die französische Bürgerrechtserklârung die Menschen als rechtlich frei und vor dem Gesetz gleich betrachtete, kümmerte sie sich nicht urn die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten. Als Reaktion gegen die klassische liberale Auffassung des 17. und 18. Jahrhunderts ging denn auch das abendlândische politische Denken zwischen 1789 und 1848 daran, di ese Lücke auszufüllen. Die erschütternden Auswirkungen der im 18. Jahrhundert angebrochenerv-Ihdustri ellen Revolution auf das gesellschaftlicbe und wirtschaftliche Gefüge Europas aber führten im 19. Jahrhundert in den Jahren 1830 und 1848 zu zwei grossen Revolutionen, die an Beschaffenheit von den Umwalzungen des 17. und 18. Jahrhunderts verschieden waren. Wahrend die erste dieser beiden Bewegungen, die als Folge der einerseits durch die Industrielle Revolution im sozialen und wirtschaftlichen, anderseits durch die Französische Revolution im politischen Aufbau Europas bewirkten Verânderungen hervorgerufen wurden, eher den politischen Iiberalismus ausdrückte, legte die zweite mit der Forderung der wirtschaftlichen Gleichheit nebst der politischen einen sozialraschen Inhalt an den Tag. Die politischen Denker des 19. Jahrhunderts, seien es Idealisten wie Hegel, Liberal demokrat en wie Tocqueville oder Sozialisten wie Marx, bemühten sich, die Einzelperson, deren Rechte und Freiheiten sie nicht nur im rechtlichen, sondern auch im gesellschaftlichen und politischen Bereich in Betracht zogen, in ein Mitglied des Gemeinwesens umzuwandeln. Indem somit im Westen auch unter dem Einfluss der 1830-er und 1848-er Revolutionen die sozialen und wirtschaftlichen Rechte des Einzelnen gesetzlich sanktioniert wurden, wurde der Staat allmahlich als eine die gesellschaftlichen Gegensâtze auszugleichende Institution verstanden, und nach 1848 wurde die Auffassung vom Rechtsstaat mit dem Begriff des Sozialstaates verknüpft. | |
dc.description.abstract | Ill ZUSAMMENFASSUNG Im Abendland wurde die Auffassung vom Rechtsstaat im Rahmen des liberalen politischen Denkens, das als Gegenwirkung gegen die absolutistischen Regierungsformen entstanden war, theoretisch formuliert und im 17. und 18. Jahrhundert gegen Gewalt- und Willkurherrschaften in England (1688), Nordamerika (1776) und Frankreich (1789) verwirklicht. Was in diesem Sinne das politische Denken und die Ereignisse im 19. Jahrhundert beeinflusste, waren die Franz ösisehe Revolution und die Erklârung der Menschen- und Bürgerrechte. Die Grundlagen des Rechtsstaates wurden im Westen im Europa, das auf den Trümmern des supranationalen Römischen Reiches entstanden war, seit dem Konflikt zwischen Kaiser und Papst errichtet und mit der fortschreitenden Verweltlichung und Demokratisierung des Staates, der Politik, der Gesellschaft und der einzelnen Person im Verlauf der Renaissance, der Reformation und der Aufklârung gefestigt, wobei der Rechtsstaat vom Nebeneinander mehrerer Rechtsördnungen des Lehnsstaates über die allumfassende Gesetzgebung des Absolutismus erreicht wurde. Indem der Liberalism us, der sich im 17. Jahrhundert zu entwickeln begann, die Entstehung des Staates und der Gesellschaft auf das Individuum zurückführte, verwandelte er den Staat in eine Einrichtung, die um des Menschen willen da war, und erfüllte das aus früheren Zeitaltern übertragene Naturrecht mit neuem Inhalt. In der Zeitspanne von der zweiten Hâlfte des 17. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts trennten sich allmâhlich Staat und Gesellschaft auf der Grundlage der persönlichen Rechte und Freiheiten, und es wurde versucht, den Staatsapparat rechtlich einzuschrânken.IV Obschon die französische Bürgerrechtserklârung die Menschen als rechtlich frei und vor dem Gesetz gleich betrachtete, kümmerte sie sich nicht urn die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten. Als Reaktion gegen die klassische liberale Auffassung des 17. und 18. Jahrhunderts ging denn auch das abendlândische politische Denken zwischen 1789 und 1848 daran, di ese Lücke auszufüllen. Die erschütternden Auswirkungen der im 18. Jahrhundert angebrochenerv-Ihdustri ellen Revolution auf das gesellschaftlicbe und wirtschaftliche Gefüge Europas aber führten im 19. Jahrhundert in den Jahren 1830 und 1848 zu zwei grossen Revolutionen, die an Beschaffenheit von den Umwalzungen des 17. und 18. Jahrhunderts verschieden waren. Wahrend die erste dieser beiden Bewegungen, die als Folge der einerseits durch die Industrielle Revolution im sozialen und wirtschaftlichen, anderseits durch die Französische Revolution im politischen Aufbau Europas bewirkten Verânderungen hervorgerufen wurden, eher den politischen Iiberalismus ausdrückte, legte die zweite mit der Forderung der wirtschaftlichen Gleichheit nebst der politischen einen sozialraschen Inhalt an den Tag. Die politischen Denker des 19. Jahrhunderts, seien es Idealisten wie Hegel, Liberal demokrat en wie Tocqueville oder Sozialisten wie Marx, bemühten sich, die Einzelperson, deren Rechte und Freiheiten sie nicht nur im rechtlichen, sondern auch im gesellschaftlichen und politischen Bereich in Betracht zogen, in ein Mitglied des Gemeinwesens umzuwandeln. Indem somit im Westen auch unter dem Einfluss der 1830-er und 1848-er Revolutionen die sozialen und wirtschaftlichen Rechte des Einzelnen gesetzlich sanktioniert wurden, wurde der Staat allmahlich als eine die gesellschaftlichen Gegensâtze auszugleichende Institution verstanden, und nach 1848 wurde die Auffassung vom Rechtsstaat mit dem Begriff des Sozialstaates verknüpft. | en_US |
dc.language | Turkish | |
dc.language.iso | tr | |
dc.rights | info:eu-repo/semantics/embargoedAccess | |
dc.rights | Attribution 4.0 United States | tr_TR |
dc.rights.uri | https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ | |
dc.subject | Siyasal Bilimler | tr_TR |
dc.subject | Political Science | en_US |
dc.subject | Tarih | tr_TR |
dc.subject | History | en_US |
dc.title | 1830 ve 1848 devrimlerinin batı siyaset düşüncesinin evriminde sosyal hukuk devleti anlayışının gelişimine katkıları | |
dc.title.alternative | The Contribution of the 1830 and 1848 revolutions to the evolution of the concept of the social legal state in western political thought | |
dc.type | masterThesis | |
dc.date.updated | 2018-08-06 | |
dc.contributor.department | Diğer | |
dc.subject.ytm | 1830 Revolution | |
dc.subject.ytm | Liberalism | |
dc.subject.ytm | Social state | |
dc.subject.ytm | Political thoughts | |
dc.subject.ytm | 18. century | |
dc.subject.ytm | 1848 Revolution | |
dc.subject.ytm | Democracy | |
dc.subject.ytm | French Revolution | |
dc.subject.ytm | State of law | |
dc.subject.ytm | Social legal state | |
dc.subject.ytm | 17. century | |
dc.identifier.yokid | 52758 | |
dc.publisher.institute | Sosyal Bilimler Enstitüsü | |
dc.publisher.university | HACETTEPE ÜNİVERSİTESİ | |
dc.identifier.thesisid | 52758 | |
dc.description.pages | 84 | |
dc.publisher.discipline | Diğer | |